Schrottimmobilien: BGH erleichtert Beweisführung für Käufer
14. März 2008Immobilienkäufer können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz von der finanzierenden Bank verlangen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 2008. Gelingt der Nachweis einer engen Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler, so stehen dem Geschädigten Beweiserleichterungen zu.
Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Bremen zurück. (Az: XI ZR 74/06 vom 26. Februar 2008)
Dort muss jetzt geklärt werden, ob die Crailsheimer Volksbank mit der Immobilienfirma "institutionell zusammengearbeitet" hat und ob es für sie offensichtlich sein musste, dass der Anleger womöglich "arglistig getäuscht" wurde.
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