Was ist ein verbundenes Geschäft?

14. März 2008

Von einem verbundenen Geschäft ist die Rede, wenn sich ein Verbraucher einerseits zur Abnahme von Waren oder sonstigen Leistungen von einem Unternehmer verpflichtet und andererseits zur Finanzierung dieses Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen vereinbart und beide Geschäfte eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Widerruft der Verbraucher wirksam seine Willenserklärung bzgl. der Warenlieferung ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden.

 

(Quelle: http://www.justiz.niedersachsen.de)

 

 

 

Verwandte Artikel

Schreiben Sie einen Kommentar

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes

Bad Behavior has blocked 100 access attempts in the last 7 days.