Landgericht München verurteilt VR Bank München Land in Rentadomo- Fällen
11. August 2008Das Landgericht München in hat die VR Bank München Land in zwei Rentadomo Fällen vom 15.07.2008 (28 O 24671/07 und 28 O 1424/08) zur Leistung von Schadensersatz und Freistellung aus den Darlehensverträgen verurteilt.
Die Raiffeisenbank Feldkirchen hatte im Umfang von nahezu € 80 Mio. Beteiligungen für Anleger von Rentadomo- Immobilienfonds finanziert. Die VR Bank München Land ist die Rechtsnachfolgerin der Raiffeisenbank Feldkirchen. Die VR Bank hat dann später die Kredite an die Bank Aktiengesellsellschaft (BAG) in Hamm weitergereicht.
Das Gericht führt in seinen Urteilen aus, dass die Raiffeisenbank Feldkirchen ständig und intensiv mit der Rentadomo zusammengearbeitet hat. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass die Anleger von den Anlageberatern arglistig getäuscht wurden und sie nicht über die Risiken, die mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verbunden sind, aufgeklärt wurden. Die Bank muss nun die auf den Darlehensvertrag geleisteten Gelder zurückzahlen und hat keine Ansprüche mehr aus den Darlehensverträgen gegen die Anleger. Im Gegenzug bekommt die Bank die Fondsbeteiligung übertragen.
„Nur mühsam bildet sich bei den Schrottimmobilien trotz der Vorgaben des Bundesgerichtshofes zum institutionalisierten Zusammenwirken zwischen Bank und Initiator die anlegergerechte Rechtsprechung heraus,“ meint Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin, die diese Urteile erstritten haben. „Diese Entscheidungen weisen den richtigen Weg“.
