Triares auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt
14. März 2009Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 04.03.2009 (22 O 269/08) die Triares GmbH auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt. Die Triares GmbH aus Berlin hatte einem Anleger eine Eigentumswohnung verkauft.

Triares wurde zur Rückabwicklung verurteilt
Für den Vertrieb hat die Triares die Firma Treuconcept Consulting GmbH, Berlin, eingeschaltet. Hierbei ist anzumerken, dass Geschäftsführerin der Triares, Denise Görlitz, auch Geschäftsführerin der Treuconcept ist. Im Hintergrund agiert jedoch Klaus Peter Görlitz, der Vater von Denise Görlitz. (In Deutschland gibt es mehrere Firmen, die den Namen Treuconcept oder Treuconcept Consulting tragen, die in keinem Zusammenhang mit der Firma Treuconcept Consulting GmbH aus Berlin stehen.)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Anleger vorsätzlich falsch über die Steuerersparnisse und die finanziellen Aufwendungen für den Fall des Erwerbs der Wohnung aufgeklärt wurden. Die Falschberatung führt dazu, dass der Verkäufer für den dadurch entstandenen Schaden einstehen muss. Im Ergebnis bedeutet es, dass der Verkäufer die Wohnung Zug um Zug gegen Ablösung des Darlehens zurücknehmen muss. Darüber hinaus hat er den weiter entstandenen Schaden zu ersetzen.
„Dieses Urteil bestätigt die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichthofes, dass der Käufer einer Wohnung über alle für ihn wesentlichen Elemente wahrheitsgemäß und vollständig informiert werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte,die dieses Urteil erstritten hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
