Volkssolidarität e.V. in dubiose Anlagegeschäfte verstrickt? Verbraucherschutzanwälte prüfen Ansprüche

27. April 2009

Unter dem Dach der Kreisverbände Mecklenburg-Mitte und Rostocker Land / Bad Doberan der Volkssolidarität e.V. sind offenbar in der Vergangenheit zahlreich Kapitalanlagen vermittelt worden.

„Auffällig ist zunächst, dass die Angaben zu den Laufzeiten der Beteiligungen in den Vertragsunterlagen von denen des Gesellschaftsvertrages abweichen“, so Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte. Dies sei in den Fällen von Beteiligungen an der „Volkssolidarität – Sozial- Immobilienfonds GmbH & Co. KG“ der Fall. „Teilweise weichen die Angaben in den Zeichnungsscheinen von denen des Gesellschaftsvertrages um mehrere Jahre ab“, führt Resch weiter aus. In den ihm bekannten Fällen seien die Anleger im Februar 2009 teilweise angeschrieben worden, weil bereits gezahlte Ausschüttungen von der Gesellschaft zurückgefordert werden. Zwar sei nur bei einer geringen Zahl der Beteiligungen eine laufende Zinszahlung vereinbart gewesen. Dennoch bestehe nun natürlich große Verunsicherung über die Sicherheit des angelegten Geldes.

Etwas anders liegt der Fall in einer weiteren Gesellschaft, deren Beteiligungen offenbar zahlreich in den Geschäftsstellen der Volkssolidarität in Güstrow und Rostock vermittelt worden seien. Im Fall der VSI Volkssolidarität Sozial-Immobiliengesellschaft mbH wurden den Anlegern, offenbar überwiegend älteren Menschen, ebenfalls Beteiligungen vermittelt.

Es sei unter dem Logo der Volkssolidarität für die Anlagen geworben worden, indem eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Altenwohnplätzen in Aussicht gestellt worden sei. „Wir halten allein diese Verknüpfung von altersgerechtem Wohnen mit einer unternehmerischen Beteiligung für ausgesprochen unseriös“, führte Rechtsanwalt Jochen Resch weiter aus.

Zu bemängeln sei insbesondere die teilweise völlig fehlende und teilweise unzureichende Risikoaufklärung hinsichtlich der Beteiligungen. Zudem habe eine Prognoserechnung für die geplanten Investitionen nicht vorgelegen; es sei insoweit zu befürchten, dass es statt der Auszahlung einer Rendite zu Kapitalrückzahlungen gekommen sei.

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte prüft derzeit neben einer Inanspruchnahme der beteiligten Gesellschaften auch, ob die Volkssolidarität e.V. und ihre Kreisverbände selbst im Rahmen der Beratungen haften. Zudem würden Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaften geprüft. Betroffene Anleger sollten Ihren Fall rechtlich prüfen lassen.

Verwandte Artikel

Schreiben Sie einen Kommentar

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes

Recent VideosMore Videos »

Bad Behavior has blocked 188 access attempts in the last 7 days.