Landgericht Berlin verurteilt Eagle Immobilien

18. August 2009

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.07.2009 die Berliner Firma Eagle Immobilien auf Rückabwicklung des Wohnungskaufes und Schadensersatz verurteilt.

 In der Begründung heißt es, dass die Anleger bei dem Kauf einer Eigentumswohnung von der Vermittlerfirma R+R First Concept falsch beraten wurden. Versprochen wurde, dass Steuervorteile und Mieteinnahmen die Kosten fast auffangen würden. Nach Ablauf von maximal 10 Jahren könne man mit hohem Gewinn wieder verkaufen. Tatsächlich waren die Zuzahlungen weitaus höher.

Die Eagle muss sich das Handeln des eingeschalteten Vertriebes zurechnen zu lassen.

Das Landgericht hat die Eagle verurteilt, die Anleger so zu stellen , als hätten sie  den Wohnungskaufvertrag nicht abgeschlossen. „Keine Wohnung und keinen Kredit mehr,“ so fasst Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte das Urteil zusammen. „Zudem muss die Eagle unseren Mandanten den darüber  hinausgehenden Schaden ersetzen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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