Neues „Schrottimmobilien“-Urteil: Verkäufer muss Wohnung zurücknehmen und Schadensersatz leisten
30. Oktober 2009Nach jahrelanger Ungewissheit und nur kurzer Verfahrensdauer hat das LG Berlin mit Urteil vom 15.10.2009 entschieden, dass die von der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Kläger mit falschen Versprechungen zum Kauf einer Eigentumswohnung in Leipzig gelockt wurden. Die Kläger erhalten sämtliche Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb standen, ersetzt und müssen im Gegenzug nur die Eigentumswohnung zurück übertragen.

Schadensersatz und Rückübertragung für Kläger in Berlin
Den Klägern war wie in vielen anderen Fällen versprochen worden, dass sich die Eigentumswohnung aufgrund von Steuervorteilen und Mieteinnahmen “von selbst tragen würde”. Gemäß den Urteilsgründen hatten aber sowohl die Verkäuferin, als auch der Vermittler bei der Beratung bewusst verschwiegen, dass ein Großteil der versprochenen Steuervorteile aufgrund bereits durchgeführter Baumaßnahmen gar nicht mehr erzielbar war und die Verkäuferin schon grundsätzlich falsche Angaben zur Höhe der steuerbegünstigten Sanierungskosten gemacht hatte.
Aufgrund der umfangreichen Recherchen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wurde nachgewiesen, dass die Modernisierungskosten tatsächlich nicht den versprochenen Wert erreichen konnten, da andernfalls bei der JUS AG (heute: TAG Asset Management) ein “geplanter Verlust” eingetreten wäre, was das Gericht als unmöglich erachtete. Zumindest hätte auf die erheblichen Unsicherheiten der Berechnung hingewiesen werden müssen, was nicht geschah. Das LG Berlin geht in seinem Urteil davon aus, dass die von der Verkäuferin zugesicherten Modernisierungsmaßnahmen nur im Wert von etwa 20% tatsächlich durchgeführt wurden.
Die fehlerhaften Angaben und unzureichende Aufklärung führten zu erheblichen Vermögens- und Steuernachteilen bei den Klägern. Das Finanzamt Leipzig II erkannte nur einen Bruchteil der Steuervorteile an.
“Das Landgericht Berlin hat die ehemalige JUS AG mit überzeugenden Urteilsgründen zum Schadensersatz und Rücknahme der Immobilie verurteilt. Auch die geringen tatsächlich erzielten Steuervorteile muss sich die Beklagte nicht anrechnen lassen, da bereits das alternative Anlageverhalten dagegen spricht. Geprellte Immobilienkäufer dürfen damit wieder hoffen”, so Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.

gabriel rolf und alexandra November 12th, 2009 at 15:55
hallo uns ist genau das selbe passiert nur das es über eine firma in mannheim gelaufen ist und wir wissen auch nicht mehr wie wir die ganzen kosten noch tragen sollen wir möchten jetzt nur wissen wie wir jetzt vorgehen müßen das auch wir aus dieser misere so schnell wie möglich wieder rauskommen
Mario November 17th, 2009 at 16:14
Hallo, für mich kommen diese Seiten zu spät. Ich bin in 07/2007 auf solch einen Betrug reigefallen und habe eine Wohnung in Leipzig gekauft. Mietgarantie fehlten von Anfang an 300,-€ monatlich, ohne Begründung. Nach einem Jahr blieb sie ganz aus. Klage jetzt über die Kanzlei Resch in Berlin. Hoffe nur, dass es bald vorbei ist, soll ab 01.2010 nach 230,-€ Hausgeld zusätzlich abdrücken, als wenn es nicht auch so bereits schwer genug ist.
admin Dezember 2nd, 2009 at 14:22
Hallo Gabriel Rolf und Alexandra,
nehmt Euch einen Anwalt, aber nur einen, der auf die Thematik spezialisiert ist. Ihr findet einige in unserer Anwaltsliste. Mit dem zusammen müsst Ihr Euch alles ganz genau ansehen und dann eine Strategie entwickeln.
Markus
ps: Für Mario gilt das Gleiche.
Detlef Dezember 24th, 2009 at 16:14
Hallo Alexandra und Rolf Gabriel,
wir haben ähnliche Erfahrungen mit der Firma in Mannheim gemacht.
Dort sind Kunden reihenweise zum Kauf verleitet worden und stehen jetzt kurz vor der Insolvenz.
Leider ist es so, dass es sehr schwer ist, einen kompetenten Anwalt oder kompetente Hilfe zu finden, um eine Rückabwicklung zu betreiben.
Gerne gebe ich Ihnen unserer Erfahrungen weiter, und helfe Ihnen wenn gewünscht.
Eine kurze E-Mail zur Kontaktaufnahme reicht.
gerda Juni 7th, 2010 at 20:36
Hallo Mario,
hat sich bei dir bis jetzt irgendwas getan. Überlege nämlich auch RA Resch zu beauftragen – selber Fall –
Mit was für einer Verfahrensdauer muss man den rechnen und was ist mit den laufenden Kosten -