Einstweilige Verfügung erhalten – Artikel vorläufig entfernt

15. Januar 2010

Wir haben heute eine einstweilige Verfügung erhalten, die uns zwingt, einen Artikel zu entfernen, der auf die Berichterstattung einer deutschen Tageszeitung verwies, die sich mit Immobiliengeschäften eines Anlageberaters beschäftigte. Wir hatten mit dem Redakteur der Tageszeitung Kontakt aufgenommen und auf seinen Beitrag verlinkt. Der Berater war nicht einmal mit vollem Namen genannt worden, trotzdem fühlte er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Vorausgegangen war eine juristisch unwirksame Abmahnung (den Grund für die Unwirksamkeit der Abmahnung verraten wir hier nicht) mit nachweislich falschen Aussagen. Wir hatten dem Anwalt geschrieben und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sein Mandant in einem Zeitungsinterview andere Aussagen getroffen habe, als diese in der Abmahnung behauptet wurden.Er sei mithin also von seinem Mandanten falsch gebrieft worden. Auf unser Schreiben erhielten wir bis heute keine Antwort.

Nun bekommen wir fast zwei Monate später wegen der angeblichen Eilbedürftigkeit eine Einstweilige Verfügung, die uns nun zwingt, den Artikel und die Verlinkung auf den Tageszeitungsbericht rauszunehmen.

Schade, dass das deutsche Recht immer wieder so missbraucht werden kann, um die Berichterstattung zu verhindern und den Verbraucher-schutzcharakter solcher Berichte und Hinweise  zu torpedieren. Wir werden mit den Redakteuren, die über den Berater berichteten, noch einmal Kontakt aufnehmen und genauer hinsehen, was da gelaufen ist.

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