Anwaltsliste

13. März 2008

Hier entsteht eine Liste von Anwälten, die sich auf die Vertretung von Immobilienbetrugsopfern spezialisiert haben. Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie schwierig die Suche nach Anwälten ist, die sich tatsächlich auskennen und die bereits Erfolge vorzuweisen haben. Ein krasser Fall war ein Telefonat mit einem Münchner Anwalt, der selbst eine Pressemitteilung zum Kammergerichtsurteil gegen die Badenia herausgegeben hatte und so den Eindruck erwecken wollte, als habe er dieses Urteil erstritten. Die Kurz-Prüfung der Unterlagen des  potenziellen Mandanten sollte plötzlich nach Zusendung der Kopien 1000 Euro kosten, im Telefonat verhedderte sich der Anwalt so in der Argumentation, dass deutlich wurde, dass er von der Materie keine Ahnung hatte.

Wir erstellen deshalb eine Anwaltsliste mit Anwaltskanzleien, die sich tatsächlich und nachweislich mit der Vertretung von Immobilienbetrugsopfern beschäftigen.

Postleitzahlbereich 0

Postleitzahlbereich 1 (1 Eintrag)

Postleitzahlbereich 2 (1 Eintrag)

Postleitzahlbereich 3

Postleitzahlbereich 4

Postleitzahlbereich 5

Postleitzahlbereich 6

Postleitzahlbereich 7 (2 Einträge)

Postleitzahlbereich 8 (1 Eintrag)

Postleitzahlbereich 9 (1 Eintrag)

Wichtiger Hinweis:

Die meisten Betroffenen haben Schwierigkeiten, den für ihren Fall richtigen Experten zu finden. Wir möchten mit unserer Anwaltsliste Hilfestellung bei der Suche nach dem richtigen Experten geben. Sollten Sie mit einem der aufgelisteten Anwälte nicht zufrieden sein, schreiben Sie uns. So können wir unsere Liste aktuell halten.

Noch nicht aufgenommen?

Wenn Sie ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sind, der oder die auch in unserer Liste erscheinen möchte,
schreiben Sie uns bitte kurz unter info@immobilienbetrug.info an. Bitte geben Sie eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte an und geben Sie uns auch eine Information, welche Fälle Sie vertreten. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Aufgrund der Aktivitäten der Gegenseite bitte ich ab sofort neu einzutragende Kanzleien und Anwälte um eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Euro/Monat. Natürlich wird dazu eine Rechnung erstellt, die als Dauerrechnung abzugsfähig ist. Ich weise darauf hin, dass die Expertise im Bereich Betreuung geschädigter Anleger und Schrottimmobilien weiterhin Voraussetzung für die Aufnahme in die Anwaltsliste ist.

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