Zähler raus - Wasser rein
Wie die swb in Bremerhaven mit Leuten umgeht, die Kunde werden wollen. Ich habe ja nun ein tolles Haus in Bremerhaven. Dort agiert ein Versorger namens swb. Und wie der agiert, es spottet jeder Beschreibung.
Als ich das Haus erwarb, hatte ich ja einen "Verwalter", der auch für Gas, Strom und Wasser zuständig war. Deshalb hatte er auch Verträge mit der swb. Nun hat der Verwalter ja die Mieten kassiert und die Nebenkosten erhalten. Diese führte er natürlich nicht an die swb ab.
Und so war die swb ganz schlau und änderte einfach mal die Anschrift auf den Mahnungen auf den Hausbesitzer um. Dieser wunderte sich über die vielen Rechnungen und Mahnungen und rief bei der swb an. Er hatte sich schon gewundert, dass in den Rechnungen die Anrede falsch war, aber egal. Die ziemlich unfreundliche Dame im Callcenter wies ihn schroff darauf hin, dass er die Rechnungen und Mahnungen gar nicht haben dürfe. Und aus Datenschutzgründen sage sie schonmal garnichts zu den Rechnungen, denn der Anrufende sei ja nicht Vertragspartner.
Meinen Vorschlag, neue Verträge aufzusetzen und sich über ein Versorgungskonzept für das Haus zu unterhalten, lehnte die Dame ab.
Wochenlang passierte nichts, dann kam ein Brief von der Creditreform: Letzte außergerichtliche Mahnung. Dazu ein Wert, der beim besten Willen und selbst bei 24Stunden Waschmaschinenwettlauf im ganzen Haus nicht hätte erreicht werden können. Creditreform wusste natürlich von nichts, etliche Anrufe später erfuhr ich, dass man sich vertan habe.
Ich erwartete nun freudig die korrigierte letzte Mahnung. Etwa sechs Monate später kam sie dann auch - und offenbar hatte man zum Waschmaschinenrennen noch ein paar Hochleistungsserver in das inzwischen leerstehende Haus geschafft. Denn die neue Forderung war doppelt so hoch. Creditreform wies mich noch darauf hin, dass es einen Eintrag zu meiner Bonität gebe, wenn ich nicht sofort zahlen würde.
Dieses mal stellte sich nach mehreren Anrufen und bösen Mails meinerseits heraus, dass man nun auch das Nachbarhaus bei mir abgerechnet hatte. Ich schlug dann vor, dass man auch ganz Bremerhaven bei mir abrechnen könne, käme ja auf die paar Millionen nicht an. Zähneknirschend versprach man Besserung.
Die kam dann auch in Form eines Mahnbescheids über einen vierstelligen Eurobetrag. Jetzt wurde es also offiziell. Also schrieb ich an die swb und bat darauf, die Belästigung einzustellen und den Mahnbescheid bis zum XX. des Monats zurückzunehmen. Ich klärte in meinem Schreiben auch darüber auf, dass ich ja nicht mal der Vertragspartner sei.
Nichts passierte. Also noch ein Anruf von mir. Und dieses Mal, oh Wunder, rief mich tatsächlich jemand an. Ich erinnere mich gut daran, weil ich gerade durch die Altstadt von Goslar fuhr und mir der Anruf etwas lästig war. Der freundliche Herr klärte mich darüber auf, dass es unerheblich sei, wer Vertragspartner der swb sei, ich müsse so oder so zahlen. Meine vorsichtigen Einwände, dass ein leerstehendes Haus ja kaum mehr Strom verbrauchen dürfe als der Flughafen Bremen, liess er nicht gelten, auch die Verantwortung des Verwalters sei sekundär. "Her mit der Kohle!" wäre die kürzeste Zusammenfassung des Gesprächs. Verträge mit dem Hausbesitzer abzuschließen und den alten Kram vernünftig zu regeln, kam natürlich wiederum nicht in Betracht.
Auch ein Brief an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der swb war vergeblich und wurde nicht einmal beantwortet.
So blieb mir nichts anderes übrig, als dem Mahnbescheid zu widersprechen - unter Hinweis auf die fehlende Vertragsgrundlage. (Zwischenschritte, wie Drohbriefe der swb-Anwälte erspare ich Ihnen). Der Richter hatte natürlich keine Lust auf so einen Schmarrn und ordnete das schriftliche Vorverfahren an.
Die swb-Anwälte behaupteten gar, dass es keinen Verwalter gebe, etc. Ich konnte alles beweisen und so forderte der Richter die swb dann auch mal auf, in Zukunft wieder zur Wahrheit zurückzufinden. Es war nur noch peinlich, mit welchen Winkelzügen die Advokaten versuchten, doch noch zu gewinnen. Ich musste Verträge einreichen, etc.
Schließlich kam das Urteil: Der Beklagte (ich) war von der angeblichen Schuld zu entlasten, denn die swb konnte keinen Vertrag mit mir vorweisen. Ich hatte zwar mehrfach darum gebettelt, aber halt keinen bekommen. Eine Durchgriffshaftung über den Verwalter an den Hauseigentümer besteht nicht.
Da ich keinen Rechtsanwalt genommen hatte, passierte mir dann doch noch ein Fehler: Die swb schob im laufenden Verfahren noch etwas nach, was sie aufgrund der offenen Rechnungen berechtigte, die Zähler auszubauen. Und darauf habe ich nicht reagiert und so wurde es rechtskräftig. Und das war dann leider ein eigener Vorgang, der mit der Hauptsache nichts zu tun hat. Da ist man als Laie tatsächlich leicht überfordert und versteht manche Schachzüge der Anwälte nicht.
Nun kam die swb mit dem Obergerichtsvollzieher und baute die Zähler im ganzen Haus aus. Da ich ja kein Vertragspartner war und bin, konnte ich dazu natürlich nichts sagen. Einzig der Hinweis, dass die swb mir Geld schulde und nicht umgekehrt, machte den Vollstreckungsbeamten stutzig. Als ich dem Gerichtsvollzieher die Geschichte erzählte, konnte er es kaum glauben. Ein Anruf bei der swb wegen des gegen die swb ergangenen Urteils verlief ergebnislos, weil man bei der swb das Urteil nicht finden konnte. Und so wurden die Zähler ausgebaut und nun steht der Keller unter Wasser, weil die Pumpe nicht mehr läuft, die das Grundwasser abpumpen soll.
Jetzt ist die Sache swb beim Rechtsanwalt, mal schauen ob da noch mal was passiert.
Geschrieben von Bernd, 3. Apr 2008, Rubrik: Energieversorger, Kommentare schreiben