Neue Linie bei Schrottimmobilien im Bundesgerichtshof erkennbar
Januar 5th, 2010Die FAZ berichtet auf Ihrer Internetseite über die jüngsten Entwicklungen beim Bundesgerichtshof im Bereich der Schrottimmobilien und Bankenhaftung.
Die FAZ berichtet auf Ihrer Internetseite über die jüngsten Entwicklungen beim Bundesgerichtshof im Bereich der Schrottimmobilien und Bankenhaftung.

Das Landgericht Berlin hat die VR Bank München Land eG als Rechtsnachfolgerin der Raiffeisenbank Feldkirchen auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schäfer, Riedl, Viechtl, Weichler, Segbers, Baetcke aus Esslingen lädt zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema “Bankenhaftung bei Schrottimmobilien” ein. Die Veranstaltung findet bereits am Donnerstag, den 22.01.2009 um 18.00 Uhr in Esslingen statt. Es handelt sich um ca. 2-stündige Veranstaltungen, im Rahmen derer die Kanzlei zur aktuellen Rechtsprechung und zur Abwicklungserfahrung mit verschiedenen Banken auch im Hinblick
Das sog. „Dortmunder Modell“ als Falschberatungs-Konzept Selbst wenn überhöhte Kaufpreisangaben nicht nachgewiesen werden können, haben getäuschte Anleger nach Ansicht einiger Gerichte ernsthafte Chancen aus dem „Steuersparmodell Eigentumswohnung“ auszusteigen. Bislang waren Opfer von betrügerischen Immobilienanlagen meist doppelte Verlierer des Systems. Es war oft schon schwer genug den Banken und Vertriebsgesellschaften ein rechtlich relevantes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer am 09.06.2008 veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urt. v. 29.04.2008 – XI ZR 221/07) klargestellt, dass eine kreditgebende Bank ihren Kunden vor dem Abschluss des Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Immobilienkaufs nicht nur dann darüber aufzuklären hat, dass der Kaufpreis der von ihr zu finanzierenden Immobilie knapp doppelt so hoch ist wie
Von einem verbundenen Geschäft ist die Rede, wenn sich ein Verbraucher einerseits zur Abnahme von Waren oder sonstigen Leistungen von einem Unternehmer verpflichtet und andererseits zur Finanzierung dieses Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen vereinbart und beide Geschäfte eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Widerruft der Verbraucher wirksam seine Willenserklärung bzgl. der Warenlieferung ist er auch an
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