Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei sog. Schrottimmobilien möglich
Februar 29th, 2008Der Bundesgerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung am 26.02.2008 (Urt. v. 26.02.2008 – XI ZR 74/06) klargestellt, dass Erwerber sog. Schrottimmobilien Schadensersatz aufgrund einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz von der die Immobilie finanzierenden Bank verlangen können. Der BGH macht einen solchen Anspruch allerdings von zwei Voraussetzungen abhängig. Zum einen muss die finanzierende Bank an
