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Muss Deutschland die Anleger entschädigen, die ihre Immobilie in einer Haustürgeschäftssituation erworben haben?

Juni 5th, 2009

Eine neue Initiative von Anwälten soll den Geschädigten Käufern von Schrottimmobilien, die ihre Immobilie im Rahmen eines Haustürgeschäfts erworben haben, dabei helfen, ihre Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen, da diese das EU-Recht nicht ordnungsgemäß umsetzt und dadurch die Opfer benachteiligt.

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