Posts Tagged ‘EuGH’

Muss Deutschland die Anleger entschädigen, die ihre Immobilie in einer Haustürgeschäftssituation erworben haben?

Juni 5th, 2009

Eine neue Initiative von Anwälten soll den Geschädigten Käufern von Schrottimmobilien, die ihre Immobilie im Rahmen eines Haustürgeschäfts erworben haben, dabei helfen, ihre Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen, da diese das EU-Recht nicht ordnungsgemäß umsetzt und dadurch die Opfer benachteiligt.

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ZDF-Magazin Wiso berichtet über Schrottimmobilien

März 18th, 2008

Das ZDF-Magazin Wiso hat gestern Abend einen Beitrag zum Thema "Änderungen in der Rechtssprechung bei Schrottimmobilien" gebracht. Am Beispiel von Claus Konrads aus Bremen wird aufgezeigt, dass  betrogene Anleger jetzt höhere Chancen auf Schadensersatz durch die finanzierenden Banken haben. Die Banken seien nun verpflichtet, nachzuweisen, dass sie nicht wissen konnten, dass zum Beispiel Berechnungen der

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Schrottimmobilien: BGH erleichtert Beweisführung für Käufer

März 14th, 2008

Immobilienkäufer können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz von der finanzierenden Bank verlangen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Februar 2008. Gelingt der Nachweis einer engen Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler, so stehen dem Geschädigten Beweiserleichterungen zu. Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Bremen zurück. (Az: XI ZR 74/06 vom 26. Februar 2008) Dort muss jetzt

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Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung bei sog. Schrottimmobilien möglich

Februar 29th, 2008

Der Bundesgerichtshof hat in einer viel beachteten Entscheidung am 26.02.2008 (Urt. v. 26.02.2008 – XI ZR 74/06) klargestellt, dass Erwerber sog. Schrottimmobilien Schadensersatz aufgrund einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz von der die Immobilie finanzierenden Bank verlangen können. Der BGH macht einen solchen Anspruch allerdings von zwei Voraussetzungen abhängig. Zum einen muss die finanzierende Bank an

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Schrottimmobilien: Anleger fordern Schadenersatz

November 27th, 2005

In der Göttinger Lokhalle kamen gestern 2300 Besitzer von Schrottimmobilien zusammen, um von Rechtsexperten und Verbraucherschützern über die Folgen des EuGH- Urteils vom 25.10.2005 informiert zu werden. Nach Übereinstimmung der Referenten stellten die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Durchbruch für die getäuschten Anleger in dem seit langer Zeit fortwährenden Rechtsstreit um sog. Schrottimmobilien

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