OLG Brandenburg: Rücktritt vom Kauf einer «Schrottimmobilie» bei evident falschen Angaben des Kreditvermittlers zu Mieteinnahmen
April 14th, 2008OLG Brandenburg: Rücktritt vom Kauf einer «Schrottimmobilie» bei evident falschen Angaben des Kreditvermittlers zu Mieteinnahmen Der Käufer einer so genannten «Schrottimmobilie» hat bei deutlich erkennbar unrichtigen Angaben des Kreditvermittlers – beispielsweise zu den zu erwartenden Miteinnahmen – einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Der Käufer müsse den für die
