Die Deutsche Bausparkasse Badenia wurde in drei Fällen rechtskräftig zum Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerden der Badenia gegen die Berufungsurteile des Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschlüssen vom 13. Juli zurück.
Unter dem Dach der Kreisverbände Mecklenburg-Mitte und Rostocker Land / Bad Doberan der Volkssolidarität e.V. sind offenbar in der Vergangenheit zahlreich Kapitalanlagen vermittelt worden.
„Auffällig ist zunächst, dass die Angaben zu den Laufzeiten der Beteiligungen in den Vertragsunterlagen von denen des Gesellschaftsvertrages abweichen“, so Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte. Dies sei in
Die Welt schimpft auf Amerika. Dort hätten leichtfertige Banker ihren Kunden Kredite gegeben, die nur durch überbewertete Immobilien abgesichert gewesen seien. Dabei sei doch von vornherein klar gewesen, dass diese Immobilienblase eines Tages platzen würde. Der dadurch verursachte riesige Abschreibungsbedarf hat wie in einem Dominoeffekt zahlreiche Banken in die Knie gezwungen. Die überfinanzieren Immobilien in
Das Landgericht München in hat die VR Bank München Land in zwei Rentadomo Fällen vom 15.07.2008 (28 O 24671/07 und 28 O 1424/08) zur Leistung von Schadensersatz und Freistellung aus den Darlehensverträgen verurteilt.
Die Raiffeisenbank Feldkirchen hatte im Umfang von nahezu € 80 Mio. Beteiligungen für Anleger von Rentadomo- Immobilienfonds finanziert. Die VR Bank München Land
Der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2008 (V ZR 179/07) abermals zugunsten der Anleger und gegen das Immobilienunternehmen Köllner aus dem westfälischen Harsewinkel entschieden. Aufgrund einer durch die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde wurde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs ein Urteil des OLG Hamm aufgehoben und der Rechtsstreit an dieses zurückverwiesen.
Hintergrund war, dass Köllner eine Immobilie in
Heute abend gehts in der Ratgebersendung Escher auf MDR um 20:15 Uhr um falsche Beratung im Anlagebereich. Gesprächsgast in der Berliner Anwalt Jürgen Resch, der sich auf das Anlegerrecht spezialisiert hat.
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Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Badenia gegen ein von Resch Rechtsanwälte vor dem KG Berlin erstrittenes Urteil mit Beschluss vom 15.04.2008 (XI ZR 76/07) zurückgewiesen. Es dürfte das erste rechtskräftige Urteil aus dem Badenia Komplex sein.
Die Klägerin erwarb eine Schrottimmobilie in Wuppertal, welche von der Badenia nach dem Dortmunder Model finanziert wurde. Die Badenia